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GESETZ GEGEN DIGITALE GEWALT Juristische Stellungnahme zum geplanten Gesetz

Projektart

Wissenschaftlicher Artikel

Datum

August 2023

Standort

Kassel

Rolle

Autorin

In der aktuellen Ausgabe der MMR Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung setze ich mich mit den Vorschlägen des Bundesjustizministeriums zum „Gesetz gegen digitale Gewalt“ auseinander. Das geplante Gesetz verspricht vieles: eine bessere Rechtsdurchsetzung für Opfer von digitaler Gewalt, einen verbesserten Schutz vor individuellen Rechtsverletzern, gerichtlich angeordnete Account-Sperren u.v.m. Doch kann es halten, was es verspricht? Und nicht zu vergessen: Ist es mit EU-Recht vereinbar?

Ich bin der Meinung, dass der Vorschlag des BMJ grundsätzlich eine geeignete verfahrensrechtliche Absicherung zum Schutze Betroffener darstellt. Ein gewaltiger Pluspunkt ist, dass es ein rechtsstaatliches Korrektiv gegen willkürliche Entscheidungen privater Diensteanbieter zu Gunsten notorischer Rechtsverletzer bieten würde.

Jedoch sollte bei Erstellung des BMJ-Referentenentwurfs dringend einiges geändert werden:

1) Als digitale Gewalt sollten nur erhebliche Ehrverletzungen, die die Schwelle zur psychischen Gewalt überschreiten, definiert werden – zB gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oder gravierendes Cybermobbing.

2) Jedenfalls die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten würde in der aktuellen Form mit dem Digital Services Act kollidieren.

3) Laut dem Eckpunktepapier würde das Gesetz an den „Spielregeln des demokratischen Diskurses“ nichts ändern. Auch die grundsätzliche Freiheit zur anonymen Meinungsäußerung würde gewahrt bleiben. Dem muss entgegnet werden, dass auch Verfahrensregeln sich auf das individuelle Meinungsäußerungsverhalten und den demokratischen Diskurs auswirken können, indem sie die kommunikativen Grundbedingungen des Online-Diskurses prägen. Daher müssen auch sie sie kommunikationsgrundrechtlichen Maßstäben genügen.

Wieso, weshalb, warum? Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der MMR Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung (€): https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2FMMR%2F2023%2Fcont%2FMMR.2023.556.1.htm

An dieser Stelle möchte ich mich bei meinen Kolleg*innen vom Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel für die anregenden Diskussionen zum Thema während der Erstellung des Beitrags bedanken und beim Verlag C.H.BECK oHG für die Möglichkeit, meine Stellungnahme zeitnah zu publizieren.

Jetzt warte ich gespannt auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz.


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